Wissenswertes

Häufige Fragen

Als Kunde einer gesetzlichen Krankenkasse sollte man nicht erst am Jahresende daran denken, den "Zahnarzt-Bonus" in das Bonusheft eintragen zu lassen, da viele Zahnarztpraxen zwischen den Jahren geschlossen sind. Den "Zahnarzt Bonus" erhält jeder Kassenpatient über 18 Jahre, der einmal pro Jahr die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt durchführen lässt und dies über einen Zeitraum von 5 Jahren lückenlos dokumentieren kann. Dieser Bonus bedeutet im Falle von notwendigem Zahnersatz 20% mehr Kassenzuschuss. Wenn die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt der letzten 10 Jahre lückenlos dokumentiert worden sind, ist sogar ein 30% höherer Kassenzuschuss zum Zahnersatz möglich.

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