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GOZ
Gebührenordnung für Zahnärzte; regelt das Honorar für zahnärztliche Leistungen, die nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung erbracht werden. Die GOZ trat bereits 1988 in Kraft und entspricht heute nicht mehr dem aktuellen Stand, sowohl was den Entwicklungsstand der modernen Zahnmedizin als auch einen angemessenen finanziellen Leistungsausgleich angeht. Jede der zahnärztlichen Leistungen ist einzeln beschrieben und wird mit einer eindeutig festgelegten Anzahl von Leistungspunkten verknüpft. Diese Punkte ändern sich nicht und sind mit einem festen Punktwert versehen, aus dem sich der Geldbetrag ergibt. Kommt es zu Leistungen mit unterschiedlichen Schwierigkeiten, wird der Steigerungssatz hinzugefügt.

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