Schlotterkamm
Als Schlotterkamm bezeichnet man den infolge von ungünstiger Belastung (z.B. nicht exakt anliegenden Vollprothesen) entstandenen Überschuss des weichgewebigen Kieferkamms, der eine verschiebliche, schlotternde Form annimmt. Auch wenn eine Anpassung der Prothese erfolgt, kann dieses Krankheitsbild, außer durch eine OP, nicht mehr rückgängig gemacht werden.